Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HN Promotion Service

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Warenbestellungen bei der Firma HN Promotion Service (nachfolgend: HN), Am Dorfgraben 11, 33334 Gütersloh. Andere oder speziellere Bedingungen der Käufer sind nur gültig, wenn sie von der HN vor Warenanlieferung schriftlich bestätigt worden sind. Die HN verkauft veredelte wie unveredelte Waren. Die HN ist nicht Herstellerin der Waren i.S.d. Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Warenkauf bei der HN gilt deutsches Recht. Sollte deutsches Recht nicht zur Anwendung gelangen, gilt das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 in der jeweils gültigen Fassung (CISG). Gerichtsstand für sämtliche zivilrechtliche Klagen ist Bielefeld. Im Falle eines Rechtsstreites vor ausländischen Gerichten ist der Käufer verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits, insbesondere die Rechtsanwaltskosten der HN entsprechend seinem Unterliegensanteil zu tragen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

(1) Auf Anfrage des Käufers erstellt die HN zunächst ein unverbindliches Angebot. Der Käufer bestellt die Waren auf Grundlage des Angebots oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien. Der Vertrag kommt erst mit der nachfolgenden Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der HN an den Käufer zustande. Der Käufer ist verpflichtet, vor einer etwaigen Bearbeitung des veredelnden Unternehmens der HN schriftlich die Freigabe für die Veredelung zu erteilen, es sei denn, es handelt sich um unveränderte Nachfolgeaufträge oder die Parteien verzichten darauf.

(2) Die Auftragsbestätigung enthält den voraussichtlichen Liefertermin in Kalenderwochen, Zahlungsziel, Preise, alle Waren- sowie ggf. Veredelungsspezifikationen und die vom Käufer zu tragenden Versandkosten und etwaige Export-/Importzölle. Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes sind nur im Einverständnis beider Parteien zulässig und erst durch eine Übersendung der geänderten Auftragsbestätigung bindend.

§ 3 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die HN lässt die bestellten Waren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Verlangen und Kosten des Käufers vom jeweiligen Aufenthaltsort der Waren, der nicht zugleich Erfüllungsort sein muss, durch ein Transportunternehmen nach Wahl der HN an den Käufer versenden. Eine besondere Versandart der Waren schuldet die HN dem Käufer nicht. Erfüllungsort ist die Niederlassung der HN. Der Warenversand erfolgt unversichert, es sei denn die Parteien haben dies anders vereinbart oder ein Dritter, insbesondere der Lieferant der HN, hat eine Transportversicherung abgeschlossen. Das Risiko einer zufälligen Zerstörung, Beschädigung, Qualitätsminderung, widerrechtlichen Entziehung durch Dritte, Beschlagnahme, Naturgewalten oder sonstiger Untergangs- und Verschlechterungsgründe der Waren, geht mit Übergabe an das von der HN beauftragte Transportunternehmen am jeweiligen Aufenthaltsort der Waren auf den Käufer über. Bei grenzüberschreitendem Warenversand und/oder vorangegangen Warenimport gelten die vorbenannten Regelungen entsprechend.

(2) Soweit der Käufer die Waren an dem Ort abholt, an dem sich die Waren befinden, gehen die in Absatz 1 benannten Risiken für die bestellten Waren mit Übergabe an den Käufer oder seinen Transporteur über.

§ 4 Lieferzeit / Liefertermine, Nachlieferungsfrist, Lieferverzug

(1) Liefertermine in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart. Die HN ist nach entsprechender Anzeige gegenüber dem Käufer berechtigt, den Liefertermin um 2 Wochen zu überschreiten und innerhalb dieser Frist die Ware nachzuliefern. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen von mindestens 1 Woche, wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens um 4 Wochen, nochmals verlängert.

(2) Die HN ist nach dem Ablauf der Nachlieferungsfrist gegenüber dem Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigt, soweit der bisherige Lieferverzug auf höherer Gewalt, unverschuldeter Nichtbelieferung der HN im Verhältnis zu ihrem Lieferanten, oder sonstigen von der HN unverschuldeten Lieferhindernissen beruht. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Der Käufer kann im Falle des verschuldeten Verzuges der HN neben der Warenlieferung den Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn die HN vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist nach Absatz 1 sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzuges ausgeschlossen.

§ 5 Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung

(1) Die HN und der Käufer vereinbaren, dass die Waren die in der Auftragsbestätigung benannten Spezifikationen aufweisen. Öffentliche Äußerungen der HN, des Warenherstellers oder der bearbeitenden Unternehmen insbesondere durch Werbung, erweitern die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Waren nicht. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind bei nur unerheblicher Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Waren ausgeschlossen.

(2) Der Käufer hat die abgelieferten Waren so früh wie möglich auf Mängel und auf eine abweichende Liefermenge zu untersuchen, damit die HN die Rügefristen gegenüber den Lieferanten der bestellten Waren einhalten kann. Waren mit erkennbaren Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenübergabe an den Käufer zu prüfen. Der Käufer hat Mängel spätestens 10 Tage nach Warenübergabe gegenüber der HN in schriftlicher Form zu rügen. Im Falle von abweichenden Warenmengen hat der Käufer die Waren spätestens 5 Tage nach Warenübergabe an den Käufer zu prüfen. Die Mengenabweichung ist spätestens 6 Tage nach Warenablieferung gegenüber der HN schriftlich zu rügen. Werden die Waren von dem Käufer selbst oder von seinen Transporteuren abgeholt, so gilt dies als Warenübergabe. Bei versteckten Mängeln oder Minderlieferungen hat der Käufer diese spätestens 3 Tage nach deren Kenntnis der HN schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der nachfolgenden Gewährleistungsrechte genügt die fristgemäße Absendung der schriftlichen Mängelrüge.

(3) Bei Mängeln der bestellten Waren sind die Rechte des Käufers grundsätzlich auf die Nachbesserung beschränkt. Bleibt die Nachbesserung auch nach dem 2. Versuch erfolglos, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für mängelbedingte Vermögensschäden haftet die HN dem Käufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. In diesen Fällen ist die Haftung der HN auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Für Produktfehler der Waren haftet dem Käufer ausschließlich der Warenhersteller i.S.d. Produkthaftungsgesetzes.

§ 6 Retouren

Alle Rücksendungen bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der frühzeitigen Ankündigung und vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der HN, damit sie die nötigen Vorkehrungen treffen kann. Besteht keine Gewährleistungsverpflichtung der HN, so trägt der Käufer die Kosten und Gefahr des Versandes. Für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles ist der Käufer beweispflichtig

§ 7 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer ist von dem Käufer innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum an die HN zu zahlen, es sei denn, es ist ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart worden. Die HN ist zur Warenlieferung gegen Vorkasse berechtigt, wenn der Käufer bisher weniger als 3 Kaufverträge mit der HN geschlossen hat (Neukunde), die HN für die bestellten Waren gegenüber ihrem Lieferanten zur Vorkasse verpflichtet ist, der Käufer sich bislang mindestens einmal im Zahlungsverzug befand, keine gültige sowie ausreichende Kreditversicherung besteht oder er die Kreditversicherungssumme überschritten hat.

(2) Ein Skonto von 2 % auf den Artikelpreis inklusive Umsatzsteuer (Artikelbruttopreis) oder andere Preisnachlässe werden nur gewährt, soweit dies zuvor von den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungen gegenüber der Kaufpreisforderung stehen dem Käufer nicht zu, es sei denn, die darauf gestützten Gegenforderungen sind von der HN anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§ 8 Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Der Käufer gerät mit der Zahlung des Rechnungsbetrages ohne Mahnung in Verzug, wenn dieser nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto der HN gutgeschrieben wurde. Leistet der Käufer den Zahlbetrag in Bargeld, gilt der Tag der von der HN quittierten Geldübergabe. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist er der HN nach § 288 Abs. 2 BGB ab dem Tage, der dem Verzugseintritt folgt, zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verpflichtet.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HN.

§ 10 Zölle

Welche Vertragspartei bei grenzüberschreitendem Warenverkehr die etwaigen Export-, und/oder Importzölle für die gelieferten Waren trägt, bestimmen die Parteien schriftlich bei Vertragsschluss und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

§ 11 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem tatsächlichen Willen der Parteien am nächsten kommen, ersetzt. Widersprechen sich jeweils Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers und der HN, erkennt der Käufer ausdrücklich die alleinige Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HN an. Der Käufer bestätigt die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HN als Grundlage der Geschäftsbeziehungen durch Bestellung der Ware und widerspruchslosen Entgegennahme des Angebots und der Auftragsbestätigung, die deutlich auf die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen der HN und dem Käufer.